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Kinder - Jugendschutz

Präsentiert von:

    KINDER- UND JUGENDSCHUTZKONZEPT
    SC SAND

    In Anlehnung an die Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
    und des Badischen Sportbundes Freiburg

    Stand: [27.04.2026]

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Präambel
    2. Leitbild und Grundsätze
    3. Ziele des Schutzkonzeptes
    4. Rechtliche Grundlagen
    5. Geltungsbereich
    6. Risikoanalyse
    7. Verhaltenskodex
    8. Personalmanagement
    9. Präventionsmaßnahmen
    10. Beschwerdestrukturen
    11. Interventionsplan
    12. Kooperation und Netzwerke
    13. Datenschutz
    14. Dokumentation
    15. Qualitätssicherung
    16. Inkrafttreten
    17. Anlagen
    1. PRÄAMBEL

    Der SC Sand bekennt sich ausdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
    Der Verein übernimmt Verantwortung für deren körperliche, seelische und soziale Unversehrtheit.

    Jegliche Form von Gewalt – insbesondere sexualisierte Gewalt – wird konsequent abgelehnt und verfolgt.

    1. LEITBILD UND GRUNDSÄTZE
    • Achtung der Würde jedes Kindes
    • Null-Toleranz gegenüber Gewalt
    • Transparenz im Handeln
    • Förderung von Vertrauen und Offenheit
    1. Ziele des Schutzkonzeptes
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen
    • Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder
    • Schaffung klarer Handlungsstrukturen
    • Stärkung der Handlungssicherheit im Verdachtsfall
    • Prävention durch Transparenz und Aufklärung
    1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

    Dieses Konzept basiert insbesondere auf:

    • § 72a SGB VIII (erweitertes Führungszeugnis)
    • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
    • DFB-Kinderschutzrichtlinien
    • Empfehlungen des Badischen Sportbundes Freiburg
    • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
    1. GELTUNGSBEREICH

    Dieses Konzept gilt für alle Personen, die im Namen des SC Sand tätig sind:

    • Trainer
    • Betreuer
    • Ehrenamtliche
    • Vorstand
    • externe Dienstleister
    1. RISIKOANALYSE

    Besonders sensible Situationen im Vereinsalltag:

    • Umkleidesituationen
    • Einzeltraining
    • Fahrten zu Spielen
    • Übernachtungen bei Turnieren

    Maßnahmen:

    • Transparenz
    • Vier-Augen-Prinzip
    • Dokumentation
    1. VERHALTENSKODEX

    Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu folgendem Kodex:

    7.1 Umgang

    • Respektvoller und wertschätzender Umgang
    • Keine Diskriminierung oder Ausgrenzung

    7.2 Nähe und Distanz

    • Einhaltung persönlicher Grenzen
    • Keine unangemessenen Berührungen
    • Einzeltrainings nur transparent (Vier-Augen-Prinzip)

    7.3 Kommunikation

    • Keine privaten Chatverläufe ohne Einbezug der Eltern
    • Nutzung offizieller Kommunikationswege

    7.4 Vorbildfunktion

    • Vorleben von Fairness, Respekt und Integrität
    1. PERSONALMANAGEMENT

    8.1 Erweitertes Führungszeugnis

    • Verpflichtend für alle im Jugendbereich Tätigen
    • Vorlage alle 3–5 Jahre

    8.2 Selbstverpflichtungserklärung

    Alle Mitarbeitenden unterschreiben eine verbindliche Erklärung zum Kinderschutz.

    8.3 Schulungen

    • Teilnahme an Kinderschutz-Schulungen (DFB / Sportbund)
    • Regelmäßige Auffrischung
    1. PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
    • Vier-Augen-Prinzip
    • Keine Einzelbetreuung ohne Absprache
    • Klare Regeln bei Fahrten und Übernachtungen
    • Transparente Trainingsgestaltung
    • Keine Umkleidesituationen allein mit Erwachsenen
    • Dokumentation besonderer Vorkommnisse
    1. Vertrauenspersonen / Kinderschutzbeauftragte

    Der Verein benennt zwei Ansprechpersonen an die sich Kinder und Eltern wenden können:

    Kinderschutzbeauftragte:r (weiblich)
    Name: Katha Kopf
    Kontakt: jugend@scsand.de

    Kinderschutzbeauftragte:r (männlich)
    Name:  Jonas Azam
    Kontakt: jonas.azam@scsand.de

    Diese arbeiten vertraulich und unabhängig. Meldungen werden vertraulich behandelt.

    1. INTERVENTIONSPLAN

    11.1 Bei Verdacht:

    1. Ruhe bewahren
    2. Beobachtungen dokumentieren (keine Interpretation)
    3. Betroffene Person ernst nehmen
    4. Keine eigenständige Konfrontation der beschuldigten Person

    11.2 Meldeweg:

    • Kontakt Kinderschutzbeauftragte
    • Information Vorstand
    • Einschaltung externer Fachstellen (z. B. Jugendamt)

    11.3 Schutzmaßnahmen:

    • Sofortige Sicherstellung des Kindeswohls
    • Trennung von Betroffenen und Beschuldigten
    • Begleitung durch Fachstellen

    Meldekette:
    Kinderschutzbeauftragte → Vorstand → Fachstelle / Jugendamt

    1. KOOPERATION, NETZWERKE und Kontakte
    • Sportverbände (DFB, Badischer Sportbund)
    • Jugendämter
    • Beratungsstellen
    • Präventionsnetzwerke

    Aufschrei! Ortenauer Verein gegen sex. Gewalt an Kindern und Erwachsenen e.V.
    Hindenburgstraße 28,
    77654 Offenburg

    Wendepunkt e.V. – Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
    Talstraße 4,
    79102 Freiburg im Breisgau

    Feuervogel Rastatt e.V.  – Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
    Herrenstraße 21,
    76437 Rastatt

     

     

    1. DATENSCHUTZ
    • Vertrauliche Behandlung aller Daten
    • Zugriff nur für Berechtigte
    • Speicherung gemäß DSGVO
    1. DOKUMENTATION

    Alle Vorfälle werden:

    • sachlich
    • vollständig
    • nachvollziehbar

    dokumentiert.

    1. QUALITÄTSSICHERUNG
    • Jährliche Überprüfung des Konzepts
    • Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben
    • Feedbacksystem von Trainern, Eltern und Jugendlichen
    1. INKRAFTTRETEN

    Ort, Datum: ____________________

    Unterschrift Vorstand: ____________________

    1. ANLAGEN

     

     

    ANLAGE 1: SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

    Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden bin und auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich anhängig sind.

    Im Rahmen dieser Erklärung verpflichte ich mich dazu, den SC Sand über die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu informieren

    Ich verpflichte mich:

    • die Würde von Kindern zu achten
    • keine Gewalt anzuwenden
    • Grenzen zu respektieren
    • Verdachtsfälle zu melden

    Ich bestätige, dass ich bei meiner zuständigen Meldebehörde, einen Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses gestellt habe. Nach Erhalt werde ich dem SC Sand Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis geben

    Name: ____________________

    Geburtsdatum/Geburtsort_________________________

    Anschrift (Straße, PLZ und Ort_________________________________________________
    Funktion: ____________________
    Datum/Ort: ____________________
    Unterschrift: ____________________

    ANLAGE 2: MELDEFORMULAR

    Meldende Person: ____________________

    Betroffene Person: ____________________

    Beschreibung des Vorfalls:

    Datum / Uhrzeit: ____________________

    Beteiligte: ____________________

    Weiterleitung an: ____________________

    Unterschrift: ____________________

    ANLAGE 3: VERHALTENSREGELN FÜR ELTERN

    • Respekt gegenüber allen Beteiligten
    • Unterstützung eines fairen Sports
    • Keine verbalen Übergriffe
    • Einhaltung von Vereinsentscheidungen
    • Weitergabe von Auffälligkeiten an den Verein