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Kinder - Jugendschutz

Präsentiert von:

    KINDER- UND JUGENDSCHUTZKONZEPT
    SC SAND

    In Anlehnung an die Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
    und des Badischen Sportbundes Freiburg

    Stand: [01.05.2026]

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Präambel
    2. Leitbild und Grundsätze
    3. Ziele des Schutzkonzeptes
    4. Rechtliche Grundlagen
    5. Geltungsbereich
    6. Risikoanalyse
    7. Verhaltenskodex
    8. Personalmanagement
    9. Präventionsmaßnahmen
    10. Beschwerdestrukturen
    11. Interventionsplan
    12. Kooperation und Netzwerke
    13. Datenschutz
    14. Dokumentation
    15. Qualitätssicherung
    16. Verantwortlicher auf Vorstandsebene
    17. Verfahren zum erweiterten Führungszeugnis im Rahmen des Kinderschutzkonzeptes
    18. Kommunikation des Schutzkonzept an die Vereinsmitglieder
    19. Inkrafttreten
    20. Anlagen
    1. PRÄAMBEL

    Der SC Sand bekennt sich ausdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
    Der Verein übernimmt Verantwortung für deren körperliche, seelische und soziale Unversehrtheit.

    Jegliche Form von Gewalt – insbesondere sexualisierte Gewalt – wird konsequent abgelehnt und verfolgt.

    1. LEITBILD UND GRUNDSÄTZE
    • Achtung der Würde jedes Kindes
    • Null-Toleranz gegenüber Gewalt
    • Transparenz im Handeln
    • Förderung von Vertrauen und Offenheit
    1. Ziele des Schutzkonzeptes
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen
    • Sensibilisierung aller Vereinsmitglieder
    • Schaffung klarer Handlungsstrukturen
    • Stärkung der Handlungssicherheit im Verdachtsfall
    • Prävention durch Transparenz und Aufklärung
    1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

    Dieses Konzept basiert insbesondere auf:

    • § 72a SGB VIII (erweitertes Führungszeugnis)
    • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
    • DFB-Kinderschutzrichtlinien
    • Empfehlungen des Badischen Sportbundes Freiburg
    • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
    1. GELTUNGSBEREICH

    Dieses Konzept gilt für alle Personen, die im Namen des SC Sand tätig sind:

    • Trainer
    • Betreuer
    • Ehrenamtliche
    • Vorstand
    • externe Dienstleister
    1. RISIKOANALYSE

    Besonders sensible Situationen im Vereinsalltag:

    • Umkleidesituationen
    • Einzeltraining
    • Fahrten zu Spielen
    • Übernachtungen bei Turnieren

    Maßnahmen:

    • Transparenz
    • Vier-Augen-Prinzip
    • Dokumentation
    1. VERHALTENSKODEX

    Alle Mitarbeitenden verpflichten sich zu folgendem Kodex:

    7.1 Umgang

    • Respektvoller und wertschätzender Umgang
    • Keine Diskriminierung oder Ausgrenzung

    7.2 Nähe und Distanz

    • Einhaltung persönlicher Grenzen
    • Keine unangemessenen Berührungen
    • Einzeltrainings nur transparent (Vier-Augen-Prinzip)

    7.3 Kommunikation

    • Keine privaten Chatverläufe ohne Einbezug der Eltern
    • Nutzung offizieller Kommunikationswege

    7.4 Vorbildfunktion

    • Vorleben von Fairness, Respekt und Integrität
    1. PERSONALMANAGEMENT

    8.1 Erweitertes Führungszeugnis

    • Verpflichtend für alle im Jugendbereich Tätigen
    • Vorlage alle 3–5 Jahre

    8.2 Selbstverpflichtungserklärung

    Alle Mitarbeitenden unterschreiben eine verbindliche Erklärung zum Kinderschutz.

    8.3 Schulungen

    • Teilnahme an Kinderschutz-Schulungen (DFB / Sportbund)
    • Regelmäßige Auffrischung
    1. PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
    • Vier-Augen-Prinzip
    • Keine Einzelbetreuung ohne Absprache
    • Klare Regeln bei Fahrten und Übernachtungen
    • Transparente Trainingsgestaltung
    • Keine Umkleidesituationen allein mit Erwachsenen
    • Dokumentation besonderer Vorkommnisse
    1. Vertrauenspersonen / Kinderschutzbeauftragte

    Der Verein benennt zwei Ansprechpersonen an die sich Kinder und Eltern wenden können:

    Kinderschutzbeauftragte:r (weiblich)
    Name: Katharina Kopf
    Kontakt: jugend@scsand.de

    Kinderschutzbeauftragte:r (männlich)
    Name: Jonas Azam
    Kontakt: jonas.azam@scsand.de

    Diese arbeiten vertraulich und unabhängig. Meldungen werden vertraulich behandelt.

    1. INTERVENTIONSPLAN

    11.1 Bei Verdacht:

    1. Ruhe bewahren
    2. Beobachtungen dokumentieren (keine Interpretation)
    3. Betroffene Person ernst nehmen
    4. Keine eigenständige Konfrontation der beschuldigten Person

    11.2 Meldeweg:

    • Kontakt Kinderschutzbeauftragte
    • Information Vorstand
    • Einschaltung externer Fachstellen (z. B. Jugendamt)

    11.3 Schutzmaßnahmen:

    • Sofortige Sicherstellung des Kindeswohls
    • Trennung von Betroffenen und Beschuldigten
    • Begleitung durch Fachstellen

    Meldekette:
    Kinderschutzbeauftragte → Vorstand → Fachstelle / Jugendamt

    1. KOOPERATION, NETZWERKE und Kontakte
    • Sportverbände (DFB, Badischer Sportbund)
    • Jugendämter
    • Beratungsstellen
    • Präventionsnetzwerke

    Aufschrei! Ortenauer Verein gegen sex. Gewalt an Kindern und Erwachsenen e.V.
    Hindenburgstraße 28,
    77654 Offenburg

    Wendepunkt e.V. – Fachstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
    Talstraße 4,
    79102 Freiburg im Breisgau

    Feuervogel Rastatt e.V.  – Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend
    Herrenstraße 21,
    76437 Rastatt

     

     

    1. DATENSCHUTZ
    • Vertrauliche Behandlung aller Daten
    • Zugriff nur für Berechtigte
    • Speicherung gemäß DSGVO
    1. DOKUMENTATION

    Alle Vorfälle werden:

    • sachlich
    • vollständig
    • nachvollziehbar

    dokumentiert.

    1. QUALITÄTSSICHERUNG
    • Jährliche Überprüfung des Konzepts
    • Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben
    • Feedbacksystem von Trainern, Eltern und Jugendlichen

     

    1. Verantwortlicher Vorstandsebene

    In der Vorstandsebene sind Kaya Enpek und Jonas Azam verantwortlich für die Umsetzung.

     

    1. Verfahren zum erweiterten Führungszeugnis im Rahmen des Kinderschutzkonzeptes
    2. 1. Ziel des Verfahrens

    Dieses Verfahren regelt die Anforderung, Vorlage, Prüfung und Dokumentation von erweiterten Führungszeugnissen gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) im Rahmen des Kinderschutzkonzeptes der Einrichtung. Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen durch einschlägig vorbestrafte Personen.

    Das Verfahren gilt für:

    • hauptamtliche Mitarbeitende,
    • nebenamtliche Mitarbeitende,
    • Honorarkräfte,
    • Praktikantinnen und Praktikanten,

    Ehrenamtliche mit regelmäßigem oder intensivem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.

    17.2. Zuständigkeiten / Wer prüft?

    Die Einsichtnahme und Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt ausschließlich durch hierzu beauftragte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen.

    Zuständig sind:

    • Der Vorstand oder der Beauftrage Jonas Azam
    • eine schriftlich benannte Kinderschutzbeauftragte Person oder
    • die Geschäftstelle.
    • Die prüfende Person achtet insbesondere auf Einträge wegen Straftaten gemäß § 72a SGB VIII.

    17.3. Anforderung des erweiterten Führungszeugnisses

    Vor Aufnahme der Tätigkeit erhalten betroffene Personen:

    • eine schriftliche Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses,
    • eine Bescheinigung zur Beantragung bei der Meldebehörde,
    • Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

    Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

    17.4. Verfahrensablauf zur Einsichtnahme

    Schritt 1 – Vorlage

    Die betreffende Person legt das Original des erweiterten Führungszeugnisses persönlich vor.

    Schritt 2 – Einsichtnahme

    Die zuständige Person prüft:

    • das Ausstellungsdatum,
    • die Personalien,
    • ob einschlägige Einträge vorhanden sind.

     

    Schritt 3 – Dokumentation

    Es wird dokumentiert:

    • Name der vorlegenden Person,
    • Datum der Einsichtnahme,
    • Datum des Führungszeugnisses,
    • Ergebnis der Prüfung („keine einschlägigen Einträge“ oder „Prüfung erforderlich“), Name der prüfenden Person.

    Es werden keine Kopien oder vollständigen Inhalte des Führungszeugnisses gespeichert.

     

    Schritt 4 – Datenschutz

    Alle Informationen werden vertraulich behandelt und gemäß Datenschutzvorgaben aufbewahrt. Zugriff haben ausschließlich berechtigte Personen.

     

    17.5. Wiederholungsprüfung

    Ein neues erweitertes Führungszeugnis ist spätestens alle fünf Jahre vorzulegen.

    Bei begründetem Anlass kann eine erneute Vorlage auch früher verlangt werden.

     

    17.6. Verfahren bei Verweigerung der Vorlage

    Wird die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses verweigert oder trotz Aufforderung nicht fristgerecht eingereicht, gilt folgendes Verfahren:

    1. Schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung.
    2. Persönliches Gespräch durch die Leitung.
    3. Bis zur Vorlage darf keine Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen aufgenommen bzw. fortgeführt werden.
    4. Bei weiterhin fehlender Vorlage erfolgt:
      • keine Einstellung
      • Beendigung des Einsatzes,
      • oder Entzug der Tätigkeit mit Minderjährigen.

     

    Die Entscheidung dokumentiert der Vorstand bzw. die beauftrage Person.

    17.7. Verfahren bei Einträgen im erweiterten Führungszeugnis

    17.7.1 Prüfung des Eintrags

    Liegt ein Eintrag vor, erfolgt eine vertrauliche Einzelfallprüfung durch:

    • den Vorstand

     

    Geprüft werden:

    • Art der Straftat,
    • Bezug zur Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • Zeitpunkt der Tat,
    • Wiederholungen oder besondere Risiken.

    17.7.2 Einschlägige Straftaten

    Bei einschlägigen Straftaten gemäß § 72a SGB VIII ist eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen.

    17.7.3 Nicht einschlägige Einträge

    Bei nicht einschlägigen Einträgen erfolgt eine individuelle Risikoabwägung.

     

    17.7.4 Dokumentation

    Die Entscheidung und Begründung werden datenschutzkonform dokumentiert.

     

     

    • . Datenschutz und Vertraulichkeit

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß:

    - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),

    - Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),

    - § 72a SGB VIII.

     

    Informationen aus Führungszeugnissen dürfen ausschließlich zum Zweck des Kinderschutzes verwendet werden.

     

    1. Kommunikation des Schutzkonzept an die Vereinsmitglieder

    Das Kinderschutzkonzept wird einmal jährlich zu Beginn der Saison im Rahmen des Elternabends vorgestellt und erläutert. Dabei werden Eltern über die Inhalte, Maßnahmen und Ansprechpartner im Bereich Kinderschutz informiert. Zusätzlich ist das Kinderschutzkonzept jederzeit auf unserer Homepage einsehbar.

    Auch im aktiven Bereich des Vereins wird das Konzept zu Saisonbeginn vorgestellt, um alle Trainerinnen, Betreuerinnen sowie aktive Mitglieder für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren und einen verantwortungsvollen Umgang im Vereinsalltag sicherzustellen.

     

    1. INKRAFTTRETEN

    Ort, Datum: ____________________

    Unterschrift Vorstand: ____________________

    1. ANLAGEN

     

     

     

     

    ANLAGE 1: SELBSTVERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

    Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden bin und auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich anhängig sind.

    Im Rahmen dieser Erklärung verpflichte ich mich dazu, den SC Sand über die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens zu informieren

    Ich verpflichte mich:

    • die Würde von Kindern zu achten
    • keine Gewalt anzuwenden
    • Grenzen zu respektieren
    • Verdachtsfälle zu melden

    Ich bestätige, dass ich bei meiner zuständigen Meldebehörde, einen Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses gestellt habe. Nach Erhalt werde ich dem SC Sand Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis geben

    Name: ____________________

    Geburtsdatum/Geburtsort_________________________

    Anschrift (Straße, PLZ und Ort_________________________________________________
    Funktion: ____________________
    Datum/Ort: ____________________
    Unterschrift: ____________________

    ANLAGE 2: MELDEFORMULAR

    Meldende Person: ____________________

    Betroffene Person: ____________________

    Beschreibung des Vorfalls:

    Datum / Uhrzeit: ____________________

    Beteiligte: ____________________

    Weiterleitung an: ____________________

    Unterschrift: ____________________

     

     

     

    ANLAGE 2:

    Elternkodex

    Als Eltern und Erziehungsberechtigte tragen wir gemeinsam Verantwortung für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen im Verein. Mit unserem Verhalten unterstützen wir eine sichere, respektvolle und positive Umgebung, in der sich Kinder frei entfalten können. Daher verpflichten wir uns zu folgendem Verhalten:

    1. Wertschätzung und Respekt
      Wir begegnen allen Kindern, Trainerinnen, Betreuerinnen, Schiedsrichter*innen sowie anderen Eltern respektvoll und fair.
    2. Kindeswohl steht an erster Stelle
      Die körperliche und seelische Gesundheit der Kinder hat für uns höchste Priorität. Wir achten die Grenzen und Bedürfnisse aller Kinder.
    3. Vorbildfunktion wahrnehmen
      Wir leben Fairness, Toleranz und gewaltfreie Kommunikation vor und verzichten auf beleidigendes, diskriminierendes oder aggressives Verhalten.
    4. Unterstützung statt Leistungsdruck
      Wir motivieren unsere Kinder positiv und verzichten auf unangemessenen Leistungsdruck oder öffentliche Kritik.
    5. Grenzen respektieren
      Wir respektieren persönliche Grenzen und Privatsphäre der Kinder sowie die pädagogische Arbeit der Trainerinnen und Betreuerinnen.
    6. Kein Platz für Gewalt oder Diskriminierung
      Körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt sowie Mobbing, Ausgrenzung und Diskriminierung werden von uns nicht toleriert.
    7. Verantwortungsvoller Umgang mit Medien
      Fotos, Videos oder Informationen über Kinder veröffentlichen wir nur mit entsprechender Zustimmung und unter Beachtung des Datenschutzes.
    8. Offene Kommunikation
      Bei Sorgen, Konflikten oder Verdachtsfällen suchen wir das Gespräch mit den zuständigen Ansprechpartner*innen des Vereins.
    9. Unterstützung des Kinderschutzkonzeptes
      Wir erkennen das Kinderschutzkonzept des Vereins an und unterstützen dessen Umsetzung aktiv.

    Mit unserer Unterschrift bestätigen wir, den Elternkodex gelesen zu haben und die darin beschriebenen Grundsätze zu unterstützen.

    Formularbeginn

     

    Formularende

     

     

     

    Anlage 3:

    Verhaltenskodex für Spieler*innen

    Damit sich alle Kinder und Jugendlichen im Verein wohl und sicher fühlen können, halten wir uns gemeinsam an folgende Regeln:

    1. Respektvoller Umgang
      Ich behandle Mitspielerinnen, Trainerinnen, Schiedsrichter*innen und andere Personen freundlich und respektvoll.
    2. Fair Play
      Ich spiele fair und halte mich an die Regeln des Sports sowie an die Vereinsregeln.
    3. Keine Gewalt oder Beleidigungen
      Ich verwende keine beleidigenden, diskriminierenden oder verletzenden Worte und lehne körperliche oder seelische Gewalt ab.
    4. Grenzen achten
      Ich respektiere die Gefühle, Meinungen und persönlichen Grenzen anderer.
    5. Zusammenhalt im Team
      Ich unterstütze andere und schließe niemanden aus. Mobbing hat bei uns keinen Platz.
    6. Hilfe holen ist erlaubt
      Wenn mir etwas unangenehm ist oder ich mich unwohl fühle, spreche ich mit einer Vertrauensperson, Trainer*in oder dem Kinderschutzbeauftragten.
    7. Verantwortung übernehmen
      Ich gehe sorgsam mit Vereinsmaterialien, Umkleiden und allen Einrichtungen um.
    8. Vorbild sein
      Ich trage mit meinem Verhalten dazu bei, dass unser Verein ein sicherer Ort für alle Kinder und Jugendlichen bleibt.

    Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich den Verhaltenskodex gelesen habe und mich daran halte.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anlage 4:

    Trainer:innen- Kodex

    Präambel

    Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen in unserem Verein / unserer Organisation. Unser Ziel ist es, eine sichere, respektvolle und fördernde Umgebung zu schaffen, in der sich Kinder geschützt entwickeln können. Dieser Kodex dient als verbindliche Orientierung für alle Trainer:innen, Betreuer:innen und ehrenamtlich Tätigen.

    Trainer:innen-Kodex

    1. Schutz und Wohl des Kindes
    • Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht jederzeit an erster Stelle.
    • Ich respektiere die Würde, Persönlichkeit und Grenzen jedes Kindes.
    • Ich behandle alle Kinder gleichwertig und diskriminierungsfrei – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder Leistungsstand.
    1. Respektvoller Umgang
    • Ich kommuniziere wertschätzend, respektvoll und altersgerecht.
    • Ich verzichte auf beleidigende, herabwürdigende, diskriminierende oder einschüchternde Sprache.
    • Lob und Kritik erfolgen fair, sachlich und konstruktiv.
    1. Gewaltfreie Erziehung und Betreuung
    • Ich lehne jede Form von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt ab.
    • Körperliche Kontakte erfolgen ausschließlich situationsangemessen, transparent und mit Zustimmung des Kindes.
    • Strafmaßnahmen, Bloßstellungen oder Einschüchterungen sind untersagt.
    1. Nähe und Distanz
    • Ich wahre professionelle Grenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
    • Einzeltrainings oder Einzelgespräche finden möglichst in einsehbaren Bereichen statt.
    • Private Treffen ohne Wissen der Eltern bzw. der Organisation werden vermieden.
    • Übernachtungssituationen und Fahrdienste werden transparent organisiert.
    1. Umgang mit digitalen Medien
    • Kommunikation mit Kindern erfolgt möglichst transparent und nachvollziehbar.
    • Private oder unangemessene Nachrichten sowie der Austausch sexualisierter Inhalte sind verboten.
    • Fotos und Videos werden nur mit entsprechender Zustimmung erstellt und veröffentlicht.
    1. Verantwortung und Vorbildfunktion
    • Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und handle entsprechend.
    • Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel haben während der Betreuung von Kindern keinen Platz.
    • Ich achte auf ein sicheres und positives Trainings- und Vereinsklima.
    1. Grenzverletzungen und Verdachtsfälle
    • Ich nehme Grenzverletzungen, unangemessenes Verhalten oder Verdachtsmomente ernst.
    • Beobachtungen und Hinweise werden nicht ignoriert, sondern gemäß den festgelegten Meldewegen weitergegeben.
    • Ich unterstütze Kinder dabei, sich Hilfe zu holen und ernst genommen zu werden.
    1. Vertraulichkeit und Datenschutz
    • Persönliche Informationen über Kinder und Familien behandle ich vertraulich.
    • Datenschutzrichtlinien werden eingehalten.
    1. Verpflichtung
    • Ich erkenne diesen Kodex verbindlich an.
    • Verstöße gegen diesen Kodex können Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus der Tätigkeit nach sich ziehen.

    Erklärung

    Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich den Trainer:innen-Kodex gelesen habe und mich an die darin enthaltenen Grundsätze halte.

    Ort/Datum: _______________________

    Name: ___________________________

    Unterschrift: _____________________

     

     

    Anlage 5:

     

    Sportvereine in Südbaden verzeichnen rund 380.000 Mitgliedschaften von Kindern und Jugendlichen. Sie gehören zu den wichtigsten Orten für Freizeitaktivitäten von Heranwachsenden. Dadurch leisten die Vereine unumstritten einen wertvollen Beitrag, denn Sporttreiben kann nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch das Wohlbefinden stärken. Kinder und Jugendliche sollen durch Bewegung, Spiel und Sport in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden. Hierbei ermöglichen Ehrenamtliche neben kindgerechten Angeboten auch konkrete Maßnahmen, die zum Schutz vor Gewalt dienen und ein gewaltfreies Aufwachsen gewährleisten. Sportvereine sind in der Verantwortung, den Schutz aller Vereinsmitglieder – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – aktiv sicherzustellen und jeglicher Form von Gewalt entschieden entgegenwirken. Es ist die Aufgabe von Sportvereinen eine systematische Zusammenstellung von verschiedenen Bausteinen [Schutzkonzept] zu verankern, um Vereinsmitglieder vor Übergriffen zu schützen und den Betroffenen größtmögliche Unterstützung zu bieten.

     

    Als Vorstandsmitglieder tragen wir die originäre Verantwortung, dass die in unserem Sportverein aktiven Sporttreibenden vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, bestmöglich geschützt sind. Wir sprechen uns gegen Gewalt jeglicher Form aus. Unsere Vereinsmitarbeitenden übernehmen in vielfältiger Art und Weise Verantwortung für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen. Sie treten entschieden dafür ein, Vereinsmitglieder vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt zu schützen. Wir stellen uns als Sportverein der verantwortungsvollen Aufgabe unseren Wissens- und Erfahrungsschatz zu erweitern sowie die spezifischen Schutzmaßnahmen in unserem Verein weiterzuentwickeln.

     

     ________________________________                                  ________________________________

    VEREINSNAME STEMPEL & UNTERSCHRIFT           EINER VERTRETUNGSBERECHTIGTEN PERSON